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Meldung 12.08.2024
Reduzierung der Fördersätze in den Energieberatungsprogrammen (EBN, EBW) ab dem 7. August 2024
betrifft den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
Zum 7. August 2024 reduzieren sich die Fördersätze in den Energieberatungsprogrammen EBW und EBN von bisher 80 Prozent auf dann 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Die maximalen Zuschussbeträge werden um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt. Die Verbindung zwischen BEG und EBW bleibt unverändert bestehen (iSFP-
Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.
Gegenstand der Förderung
Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.
Höhe der Förderung
50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein-
50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung
Meldung 01.01.2024
Eckpunkte der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit 1. Januar 2024
Für den Heizungstausch sind folgende Investitionskostenzuschüsse erhältlich:
eine Grundförderung von 30% für alle Wohn-
ein Klimageschwindigkeits-
sowie ein Einkommens-
Die Boni sind kumulierbar bis zu einem max. Fördersatz von 70%. Darüber hinaus kann ein pauschaler Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro beantragt werden.
Für weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung sind auch künftig bis zu 20% Förderung erhältlich: 15% Grundförderung plus ggf. 5% Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-
Neu erhältlich sein wird ein Kreditangebot – zinsvergünstigt für Antragstellende bis zu einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 90.000 Euro – für Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen.
Wichtig zu wissen: Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung – neu bei der KfW – wird voraussichtlich zum 27. Februar 2024 starten. Daher gilt für die Heizungsförderung vorher bereits eine Übergangsregelung: Antragstellerinnen und Antragsteller können förderfähige Vorhaben umsetzen und den Förderantrag dann ausnahmsweise nachträglich nachholen. Diese Übergangsregelung für die Heizungsförderung gilt befristet. Wer zwischen dem 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 einen Heizungstausch beauftragt, kann den Antrag bis zum 30. November 2024 nachholen. So soll ein möglichst reibungsloser Übergang von der alten zur neuen Förderlandschaft sichergestellt werden.
Die technische Antragstellung für sonstige Effizienzmaßnahmen beim BAFA startet zum 1. Januar 2024.
Meldung 04.10.2022
Bundesförderung für effiziente Gebäude: BAFA meldet bereits mehr als 600.000 Anträge
Die Zahl der Anträge nach Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum fast verdoppelt. Das teilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aktuell mit.
Antragsteller müssten daher mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen, jedoch habe die Bundesbehörde bereits Maßnahmen ergriffen, um die Bearbeitung zu beschleunigen.
Die Rekordnachfrage mit bereits mehr als 600.000 Anträgen für die BEG-
Wie die BAFA mitteilte, habe die Bundesbehörde in den vergangenen Monaten Schritte unternommen, um die Bearbeitung zu beschleunigen. Mehrfach sei das Personal aufgestockt und die Antragsformulare bürgernaher gestaltet worden, um Rückfragen zu minimieren. Zudem habe die Behörde ihre Kommunikationsangebote verbessert.
In den letzten Jahren habe sich die Förderung zur energetischen Gebäudesanierung beim BAFA dynamisch entwickelt: In den Vorgängerprogrammen wurden 2019 rund 76.000 Anträge, im Jahr 2020 bereits 280.000 Anträge und im Jahr 2021 mehr als 330.000 Anträge gestellt. Die bewilligten Fördermittel sind von 3,9 Mrd. Euro im Jahr 2021 auf 5,9 Mrd. Euro bisher im Jahr 2022 gestiegen. Genauso sind die ausgezahlten Fördermittel von 141 Mio. Euro im Jahr 2021 auf mehr als eine Mrd. Euro bisher im Jahr 2022 gestiegen.
Wichtig sei, so teilte das BAFA mit, jeder Antrag werde bearbeitet. Das BAFA melde sich aktiv, wenn Rückfragen zu Anträgen bestehen oder Dokumente nachgereicht werden müssen. Mit einer elektronischen Statusabfrage kann seit kurzem der Stand des eigenen Antrags digital eingesehen werden.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller können mit der Maßnahme ab Antragsstellung auf eigenes finanzielles Risiko beginnen und müssen nicht auf einen Bescheid des BAFA warten.
Meldung
Neue Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Änderungsbekanntmachung zu den Förderrichtlinien zur "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" vom 21. Juli 2022 (gültig ab 28. Juli 2022)
für detaillierte Informationen Klicken Sie hier
Meldung
Bafa/Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Seit 4. Mrz. 2022 Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird fortgeführt, weitere Fördermittel werden zur Verfügung gestellt.
Dies bedeutet, dass Anträge zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden über die KfW und BAFA gestellt werden können. Über die Wiederaufnahme der Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 40 werden wir Sie informieren. Weitere Informationen erhalten Sie in den FAQ zur BEG. Sind Sie an weiteren Informationen für Ihr Wohn-
Wir führen durch
Bafa/iSFP-
individueller Sanierungsfahrplan nach Richtlinie 2020
Ab 1. Feb. 2020 attraktivere Zuschüsse für individuelle Sanierungsfahrpläne
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung von Vor-
Sind Sie an eine Vor-
seit 01.01.2019 sind wir nach BauO NRW 2018 tätig als
qualifizierter Tragwerksplaner (qTWP)
und erbringen folgende Leistungen für Vorhaben
gemäß § 68 Absatz 2 Satz 2 BauO NRW 2018
Bescheinigung über die stichprobenhaften Kontrollen der Standsicherheit während der Ausführung
gemäß § 62 Absatz 3 Satz 3 BauO NRW 2018 -
Bestätigung gemäß § 62 Absatz 3 Satz 3 BauO NRW 2018 über die Standsicherheit
Gilt für die Beseitigung nicht freistehender Gebäude im Hinblick auf die Standsicherheit des Gebäudes, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist.
Als Hilfe finden Sie hier eine Übersichtstabelle zur Einschaltung des qualifizierten Tragwerksplaners (qTWP)
Übersichtstabelle (Stand 01.01.2019)
Wir erstellen den neuen
iSFP-
individuellen Sanierungsfahrplan
Wir führen durch
Vor-
Zuschüsse für Vor-
Mehr Flexibilität Haus-
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung von Vor-
Sind Sie an eine Vor-
Wir erstellen den
Energieausweis für Wohn-
gebäude nach EnEV2014
Sind Sie an einem Energieausweis für Ihr Wohngebäude interessiert oder benötigen Sie weitere Informationen, dann klicken Sie hier