Statik - Tragwerksplanung - Ingenieurbüro für Bauwesen - Dipl.-Ing. G. Mühlinghaus

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Statik - Tragwerksplanung

Wir leisten bzw. führen für Sie durch:

  • Beratung von Entwurfsverfassern während der Vor- und Entwurfsplanung zur Erzielung einer wirtschaftlich optimierten Konstruktion aus statisch-konstruktiver Sicht

  • Aufstellen von prüffähigen statischen Berechnungen mit zugehörigen Positionsplänen zur Genehmigungsplanung (u.a.)

  • Ausführungsplanung und Detailplanung (z.B. Schal- und Bewehrungspläne mit Materiallisten im Massivbau)

  • Bestandsaufnahmen von Altbauten sowie deren Ergänzung in statischer Hinsicht

  • Bauschadenanalyse und Entwicklung von Sanierungskonzepten

  • Bescheinigung gemäß § 68 Absatz 2 Satz 2 BauO NRW 2018 über die stichprobenhaften Kontrollen der Standsicherheit während der Ausführung für Gebäudeklassen 1 und 2

  • Bestätigung gemäß § 62 Absatz 3 Satz 3 BauO NRW 2018 über die Beseitigung nicht freistehender Gebäude im Hinblick auf die Standsicherheit des Gebäudes, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist.


Diese Leistungen werden in den folgenden Bauweisen erbracht:

  • Massivbau

  • Stahl- und Verbundbau

  • Holz- und Holztafelbau

  • Glasbau


Neben den Grundleistungen der Tragwerksplanung können Sie auch besondere Leistungen mit uns
vereinbaren. Das Leistungsbild Tragwerksplanung nach HOAI §64 (Ausgabe 1996) verschafft Ihnen einen detailierten Überblick darüber, was Sie von uns erwarten können.





 
 
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