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Vor-
In folgenden Bereichen werden wir für Sie tätig:
Berechnung des Energiebedarfs, Wärmebedarfs, Brennstoffbedarfs und der Energiekosten
Umfassende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit Berechnung der Kapitalwertkosten, Kosten eingesparter kWh und Amortisationszeiten
Erfassung von Wärmebrücken
Einbeziehung möglicher Fördermittel
iSFP-
individueller Sanierungsfahrplan
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung von Vor-
Förderfähig ist eine Energieberatung für Wohngebäude, die Ihnen die Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung aufzeigt. Hierzu können wir einen Energieberatungsbericht in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans erstellen, der entweder
die Gesamtsanierung in einem Zuge zu einem KfW-
aufzeigt, wie das Gebäude Schritt-
Für den überwiegenden Teil aller Wohngebäude kann die Beratung durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert werden.
Dieses Faltblatt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Energiesparberatung-
Die Förderung kann für Wohngebäude, deren Bauantrag bis zum 31.01.2002 gestellt wurde, in Anspruch genommen werden. Die Gebäudehülle darf später nicht zu mehr als 50% verändert worden sein. Das Gebäude muss nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen oder ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein; auch eine Beratung für die geplante Nutzungsänderung von beheizten Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden wird gefördert.
Vom Beratungsempfänger ist jeweils ein Eigenanteil in Höhe der Differenz zwischen den sich aus nachstehender Tabelle ergebenden Beratungskosten und dem jeweiligen Bundesanteil zu tragen.
Anzahl der Wohneinheiten (WE) |
Beratungskosten |
Bundesanteil (€) |
zu entrichtende Kosten des Beratungsempfängers (incl. MwSt, €) |
Ein- |
1950 |
650 |
1300 |
3 bis 6 WE |
3150 |
850 |
2300 |
7 bis 15 WE |
4250 |
850 |
3400 |
>15 WE |
auf Anfrage |
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Die Erläuterung des Energieberatungsberichtes in Wohnungseigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen fördert die Bafa zusätzlich mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 250 Euro. |
Die Einhaltung obiger Honorare setzt jedoch auch die Bereitstellung von Bauunterlagen und Bauplänen (Grundrisse, Seitenansichten, Schnitt(e), Baubeschreibung) durch den Bauherren voraus.
Für Nichtwohngbäude und geometrisch aufwendigere Gebäude bzw. für eine genaue Honorarauskunft können Sie das Kontaktformular nutzen oder direkt per e-
Bitte beachten Sie:
Da ein Vor-
Weitere Beratungsleistungen:
Alle Leistungen (Nachweise, Bescheinigungen, Baubegleitung, etc.) bezüglich der Stellung von KfW-
Messtechnische Untersuchung von Feuchteschäden und Entwicklung von Sanierungskonzepten
Gebäudethermografie
Beratung zu Fragen und Problemen (Anforderungen an den Baubestand, Eigentümerwechsel, etc.), die mit der seit Feb. 2002 eingeführten Energieeinsparverordnung zusammenhängen.
Erstellung von Energieausweisen bzw. Energiepässen