HOAI - Ingenieurbüro für Bauwesen - Dipl.-Ing. G. Mühlinghaus

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Grundleistungen

1. Grundlagenermittlung
Klären der Aufgabenstellung auf dem Fachgebiet Tragwerksplanung im Benehmen mit dem Objektplaner

2. Vorplanung
(Projekt- und Planungsvorbereitung)

Bei Ingenieurbauwerken nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7: Übernahme der Ergebnisse aus Leistungsphase 1 von § 55 Abs. 2

Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit
Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsart
Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
Mitwirken bei der Kostenschätzung nach DIN 276



Besondere Leistungen

Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen
Aufstellen eines Lastenplanes, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung
Vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlicher tragender Teile
Vorläufige nachprüfbare Berechnung der Gründung


3. Entwurfsplanung
(System- und Integrationsplanung)

Erarbeiten der Tragwerkslösung unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung
Überschlägige statische Berechnung und Bemessung
Grundlegende Festlegungen der konstruktiven Details und Hauptabmessungen des Tragwerks für zum Beispiel Gestaltung der tragenden Querschnitte, Aussparungen und Fugen; Ausbildung der Auflager- und Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel
Mitwirken bei der Objektbeschreibung Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung Fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
Mitwirken bei der Kostenberechnung bei Gebäuden und zugehörigen baulichen Anlagen: nach DIN 276
Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung

Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete
Berechnung wesentlich tragender Teile
Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete
Berechnung der Gründung
Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen,
zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails
Vorgezogene Stahl- oder Holzmengenermittlung des Tragwerks
und der kraftübertragenden Verbindungsteile für eine
Ausschreibung, die ohne Vorliegen von
Ausführungsunterlagen durchgeführt wird
Nachweise der Erdbebensicherung

4. Genehmigungsplanung

Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen für das Tragwerk unter Berücksichtigung der vorgegebenen bauphysikalischen Anforderungen
Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von normalen Bauzuständen
Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk oder Eintragen der statischen Positionen, der Tragwerksabmessungen, der Verkehrs1asten, der Art und Güte der Baustoffe und der Besonderheiten der Konstruktionen in die Entwurfszeichnungen des Objektplaners (zum Beispiel in Transparentpausen)
Zusammenstellen der Unterlagen der Tragwerksplanung zur bauaufsichtlichen Genehmigung Verhandlungen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren
Vervollständigen und Berichtigen der Berechnungen und Pläne

Bauphysikalische Nachweise zum Brandschutz
Statische Berechnung und zeichnerische Darstellung für Bergschadenssicherungen und Bauzustände, soweit diese
Leistungen über das Erfassen von normalen Bauzuständen
hinausgehen
Zeichnungen mit statischen Positionen und den
Tragwerksabmessungen, den Bewehrungs-
Querschnitten, den Verkehrslasten und der Art und Güte
der Baustoffe sowie Besonderheiten der Konstruktionen
zur Vorlage bei der bauaufsichtlichen Prüfung anstelle
von Positionsplänen
Aufstellen der Berechnungen nach militärischen
Lastenklassen (MLC)
Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken,
in denen das statische System von dem des
Endzustands abweicht.

5. Ausführungsplanung

Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen
Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertiggestellten Ausführungspläne des Objektplaners
Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und Verlegeanweisungen, zum Beispiel Bewehrungspläne, Stahlbaupläne, Holzkonstruktionspläne (keine Werkstattzeichnungen)
Aufstellen detai1lierter Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung

Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau einschließlich
Stücklisten, Elementpläne für Stahlbetonfertigteile einschließlich
Stahl- und Stücklisten
Berechnen der Dehnwege, Festlegen des Spannvorganges und
Erstellen der Spannprotokolle im Spannbetonbau
Wesentliche Leistungen die infolge Änderungen der Planung,
die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, erforderlich
werden.
Rohbauzeichnungen im Stahlbetonbau, die auf der Baustelle
nicht der Ergänzung durch die Pläne des Objektplaners bedürfen

6. Vorbereitung der Vergabe

Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau als Beitrag zur Mengenermittlung des Objektplaners
Überschlägliches Ermitteln der Mengen der konstruktiven Stahlteile und statisch erforderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel im Ingenieurholzbau
Aufstellen von Leistungsbeschreibungen als Ergänzung zu den Mengenermittlungen als Grundlage für das Leistungsverzeichnis des Tragwerks

Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogrammen des Objektplaners)
Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten des Objektplaners
Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks

1)Amtl. Anm.: Diese besondere Leistung wird bei
Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
Grundleistung. In diesem Fall entfallen die Grundleistungen
dieser Leistungsphase.

7. Mitwirkung bei der Vergabe

Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten
Beitrag zum Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheitspreisen oder Pauschalangeboten

8. Objektüberwachung
(Bauüberwachung)

Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel
Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen,
Baugrubensicherungen
Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf der
Baustelle in besonderen Fällen sowie statistische
Auswertung der Güteprüfunge    
Betontechnologische Beratung

9. Objektbetreuung und Dokumentation

Baubegehung zur Feststellung und Überwachung von die
Standsicherheit betreffenden Einflüssen

 
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